Gerade in Zeiten hoher Energiepreise kommt der Wartung und Reinigung einer Heizanlage ganz besondere Bedeutung zu. Denn eine Vernachlässigung in der Wartung und Pflege von Heizkessel und Brenner können bis zu 10 % Mehrverbrauch verursachen.

Sogar der Gesetzgeber schreibt die jährliche Wartung durch einen anerkannten Fachbetrieb vor.Übrigens, nach der Heizungsanlagen-Verordnung ist der Betreiber von Zentralheizungen und Brauchwasseranlagen mit einer Nennleistung von mehr als 11 kW sogar verpflichtet, die Wartung von Fachkundigen vornehmen zu lassen. Hier kann es sonst zum Verlust von Garantieanspruch und Versicherungsschutz kommen.
  • Seit dem 01.02.2002 gilt die neue Energieeinsparverordnung; kurz EnEV genannt. Sie führt die Wärmeschutzverordnung 1995 und die Heizanlagenverordnung 1998 zusammen.
     
  • Die EnEV ist in sechs (6) Abschnitte mit fünf (5) Anlagen gegliedert.
     
  • EnEV § 10 (Aufrechterhaltung der energetischen Qualität):
    Gemäß Punkt 2 sind energiebedarfssenkende Einrichtungen in Anlagen nach Absatz 1 betriebsbereit zu erhalten und bestimmungsgemäß zu nutzen. Gemäß Punkt 3 sind Eigentümer/Besitzer von Zentralheizungen, Brauchwasseranlagen sowie raumlufttechnische Anlagen verpflichtet, diese sachgerecht zu bedienen, zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.
     
  • Auch alle anderen Gasgeräte müssen gewartet werden, da jeder Tarifkunde und Anschlussteilnehmer (in der Regel Mieter und Vermieter) die AVBGasV anerkannt hat. Der § 12 Absatz 1 dieser Verordnung sieht vor, dass der Kunde für die ordnungsgemäße Unterhaltung der Gasanlage verantwortlich ist. Es besteht also eine vertragliche Verpflichtung, aus der die Prüfung einer Gasleitung auf Dichtigkeit (siehe Rubrik Gas-Sicherheit) entsprechend TRGI 3.5 abgeleitet werden muss. Diese Prüfung kann aber auch mittelbar durch folgende gesetzliche Vorschriften ausgelegt werden:
     
  • Aus § 823 BGB hat die Rechtsprechung eine allgemeine "Verkehrssicherungspflicht" entwickelt, die mittelbar auch Gasanlagen betrifft. Diese Verkehrssicherungspflicht trifft in erster Linie den Hauseigentümer. Der Verpflichtung kann dieser nur nachkommen, indem er die Gasanlage in regelmäßigen Abständen prüft oder durch eine sachkundige Person prüfen lässt. Comic Heizungswartung
     
  • Nach § 536 ist der Vermieter außerdem verpflichtet, die vermietete Sache dem Mieter in einem zum Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten, was regelmäßig nur durch eine Überprüfung geschehen kann. Die Überprüfung hat ebenfalls durch eine sachkundige Person "in der Regel also durch einen Gas- und Wasserinstallateur" zu erfolgen.

     
  • Sinn und Zweck einer Wartung:

    Damit Sie Sicherheit haben und nicht im Kalten sitzen ...

    Eine moderne Heizungsanlage ist ein Gebrauchsgut, welches ebenso wie ein Auto verschmutzt, verschleißt und oftmaligen Einstellungsveränderungen unterliegt.

    Nur eine gut und regelmäßig eingestellte und gesäuberte Heizungsanlage behält
    Comic Heizungswartung
    1. einen optimalen Wirkungsgrad
      (
      damit weniger Verbrauch)
    2. eine hohe Lebensdauer
      (das freut den Geldbeutel)
    3. den Wert der Anlage
      (lange Zeit keine Neuinvestition)
    4. die Eigenschaft der Ressourcenschonung
      (Sie tun viel für die Umwelt)
    5. den Schutz vor Katastrophen
      (Explosions-Gefahr bei undichten Gasleitungen)
       
Wussten Sie?

Ein Jahr Nutzung der Heizungsanlage entspricht ca. 90.000 km Laufleistung bei einem PKW! Ein PKW erhält von seinem Besitzer/Eigentümer während der Laufleistung ebenfalls vorbeugenden Schutz vor Schäden oder Ausfällen in Form von Wartungsintervallen (Prüfung der Fahrtüchtigkeit und Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges).

 

Dem Ausfall der Heizungsanlage und meist sehr teuren Reparaturen können Sie vorbeugen, wenn der wichtige Jahrescheck nicht vergessen, ausgelassen oder übersehen wird.

  • Nach genannte Vertragsleistungen sind bei der Wartung eingeschlossen:
    • Prüfung des Wärmeblocks und des Brenners, ggf. Reinigung
    • Überprüfung der wasser- und gasführenden Bauteile auf Dichtheit.
    • Prüfung des Membranausdehnungsgefäßes.
    • Überprüfung der Zündflamme und Zündsicherung, der Regeleinrichtungen und der zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen (bei Geräten mit Zündflamme).
    • Überprüfung der Zündelektroden und der Überwachungselektroden, der Regeleinrichtungen und der zus. Sicherheitseinrichtungen (bei Geräten mit elektronischer Zündung).
    • Entkalkung von Bauteilen gegen besondere Berechnung.
    • Überprüfung der eingestellten Gas/Ölmenge.
    • Funktionsprüfung des Gerätes und der Abgasüberwachungseinrichtung.
    • Überprüfung der im Haus befindlichen Gasleitungen auf Dichtheit. 

                    Das bietet der Wartungsvertrag:
                    Allgemeine Zustandsüberprüfung
                    Sicht- und Funktionskontrolle einschließlich der Sicherheits- und  Regeleinrichtungen.
                    Überprüfung der Brennstoff und Wasser führenden Anlageteile auf Dichtheit sowie sichtbare Korrosions- und Alterungserscheinungen.
                    Überprüfung des Brenners einschließlich der Zünd- und Überwachungseinrichtung
                    Überprüfung von Brennraum und Heizfläche auf Verschmutzung
                    Überprüfung der Zufuhr der notwendigen Verbrennungsluft bzw. des Verbrennungsluftverbundes
                    Überprüfung der Abgasführung auf Funktion und Sicherheit
                    Überprüfung des Wasserstandes und des Vordruckes des Membran-Ausdehnungsgefäßes
                    Überprüfung der Kondensatableitung
                    Überprüfung des Trinkwassererwärmers auf Dichtheit und Funktion
                    Überprüfung der Korrosionsschutzanode des Trinkwassererwärmers
                    Überprüfung der  bedarfsgerechten Einstellung der Heizkreis- und Speicherladepumpe und deren Funktion
                    Geringfügige Arbeiten, wie etwa Nachfüllen von Heizungswasser
                    Reinigung der Brennerkomponenten
                    Reinigung von Brennraum und Heizflächen
                    Austausch von Verschleißteilen
                    Einstellung der Nennwärmeleistung bzw. Teillast und Überprüfung des Hygienischen Brennverhaltens
                    Endkontrolle der Wartungsarbeiten durch Messung und Dokumentation der Ergebnisse
                    Erprobung im Betriebszustand Einige dieser Leistung gibt es auch schon im Rahmen der normalen Wartung.
Heizungen regelmäßig warten hilft sparen und schont die Umwelt...Unser Wartungsteam steht für Sie bereit.

 

Gas Brennwertanlagen

Bei der Verbrennung von Erdgas fällt reichlich Wasserdampf
an. Durch Kondensation des Dampfs ist ein zusätzlicher
Energiegewinn von etwa 11 Prozent möglich.

Brennwert ist der Energieinhalt eines Brennstoffs, wenn die Verbrennungsgase bis auf Umgebungstemperatur abgekühlt werden.
Der vorhandene Wasserdampf ist vollständig zu Wasser kondensiert.
Der Heizwert bezeichnet gleiches ohne Kondensation des Wasserdampfes, er ist deshalb immer kleiner als der Brennwert.
In Erkelenz beträgt z.B. der Brennwert ca. 11,3 KWh/m³, der Heizwert nur 10,3 KWh/m³. Brennwertkessel entwärmen die Verbrennungsgase fast bis auf die Temperatur des Heizwassers. Ein Grossteil des Wasserdampfes kondensiert dabei. Brennwertkessel nutzen somit den Brennwert und nicht nur den Heizwert wie ein Niedertemperaturkessel.
Dies drückt sich im Normnutzungsgrad aus, der je nach Heizkurve Maximalwerte von 105 bis 109 % erreichen kann. Der kuriose Normnutzungsgrad erklärt sich damit, dass in Deutschland nicht der Brennwert, sondern der Heizwert als Nutzungsgradmasstab gilt.

 


Aufgrund der extrem niedrigen Abgastemperatur und des geringen thermischen Auftriebs arbeiten Brennwertkessel mit Gebläsebrennern. Sie können deshalb raumluftabhänig oder -unabhängig betrieben werden. Der höhere technische Aufwand, auch für die besonders effektiven und korrosionsbeständigen Wärmetauscherflächen, führt zu entsprechenden Produktpreisen, denen etwa 10 - 15 % zusätzliche Brennstoffersparnis gegenüberstehen.
Insbesondere im Altbau mit vergleichsweise hohem Brennstoffverbrauch sind Brennwertkessel