Sogar der Gesetzgeber schreibt die jährliche Wartung durch einen anerkannten Fachbetrieb vor.Übrigens, nach der Heizungsanlagen-Verordnung ist der Betreiber von Zentralheizungen und Brauchwasseranlagen mit einer Nennleistung von mehr als 11 kW sogar verpflichtet, die Wartung von Fachkundigen vornehmen zu lassen. Hier kann es sonst zum Verlust von Garantieanspruch und Versicherungsschutz kommen.
-
Seit dem 01.02.2002 gilt die neue Energieeinsparverordnung; kurz EnEV genannt. Sie führt die Wärmeschutzverordnung 1995 und die Heizanlagenverordnung 1998 zusammen.
-
Die EnEV ist in sechs (6) Abschnitte mit fünf (5) Anlagen gegliedert.
-
EnEV § 10 (Aufrechterhaltung der energetischen Qualität):
Gemäß Punkt 2 sind energiebedarfssenkende Einrichtungen in Anlagen nach Absatz 1 betriebsbereit zu erhalten und bestimmungsgemäß zu nutzen. Gemäß Punkt 3 sind Eigentümer/Besitzer von Zentralheizungen, Brauchwasseranlagen sowie raumlufttechnische Anlagen verpflichtet, diese sachgerecht zu bedienen, zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.
-
Auch alle anderen Gasgeräte müssen gewartet werden, da jeder Tarifkunde und Anschlussteilnehmer (in der Regel Mieter und Vermieter) die AVBGasV anerkannt hat. Der § 12 Absatz 1 dieser Verordnung sieht vor, dass der Kunde für die ordnungsgemäße Unterhaltung der Gasanlage verantwortlich ist. Es besteht also eine vertragliche Verpflichtung, aus der die Prüfung einer Gasleitung auf Dichtigkeit (siehe Rubrik Gas-Sicherheit) entsprechend TRGI 3.5 abgeleitet werden muss. Diese Prüfung kann aber auch mittelbar durch folgende gesetzliche Vorschriften ausgelegt werden:
-
Aus § 823 BGB hat die Rechtsprechung eine allgemeine "Verkehrssicherungspflicht" entwickelt, die mittelbar auch Gasanlagen betrifft. Diese Verkehrssicherungspflicht trifft in erster Linie den Hauseigentümer. Der Verpflichtung kann dieser nur nachkommen, indem er die Gasanlage in regelmäßigen Abständen prüft oder durch eine sachkundige Person prüfen lässt.
-
Nach § 536 ist der Vermieter außerdem verpflichtet, die vermietete Sache dem Mieter in einem zum Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten, was regelmäßig nur durch eine Überprüfung geschehen kann. Die Überprüfung hat ebenfalls durch eine sachkundige Person "in der Regel also durch einen Gas- und Wasserinstallateur" zu erfolgen.
-
Sinn und Zweck einer Wartung:
Damit Sie Sicherheit haben und nicht im Kalten sitzen ...
Eine moderne Heizungsanlage ist ein Gebrauchsgut, welches ebenso wie ein Auto verschmutzt, verschleißt und oftmaligen Einstellungsveränderungen unterliegt.
Nur eine gut und regelmäßig eingestellte und gesäuberte Heizungsanlage behält
-
einen optimalen Wirkungsgrad
(damit weniger Verbrauch) -
eine hohe Lebensdauer
(das freut den Geldbeutel) -
den Wert der Anlage
(lange Zeit keine Neuinvestition) -
die Eigenschaft der Ressourcenschonung
(Sie tun viel für die Umwelt) -
den Schutz vor Katastrophen
(Explosions-Gefahr bei undichten Gasleitungen)
-
Wussten Sie? | ||||||||||
|
Dem Ausfall der Heizungsanlage und meist sehr teuren Reparaturen können Sie vorbeugen, wenn der wichtige Jahrescheck nicht vergessen, ausgelassen oder übersehen wird.
-
Nach genannte Vertragsleistungen sind bei der Wartung eingeschlossen:
-
Prüfung des Wärmeblocks und des Brenners, ggf. Reinigung
-
Überprüfung der wasser- und gasführenden Bauteile auf Dichtheit.
-
Prüfung des Membranausdehnungsgefäßes.
-
Überprüfung der Zündflamme und Zündsicherung, der Regeleinrichtungen und der zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen (bei Geräten mit Zündflamme).
-
Überprüfung der Zündelektroden und der Überwachungselektroden, der Regeleinrichtungen und der zus. Sicherheitseinrichtungen (bei Geräten mit elektronischer Zündung).
-
Entkalkung von Bauteilen gegen besondere Berechnung.
-
Überprüfung der eingestellten Gas/Ölmenge.
-
Funktionsprüfung des Gerätes und der Abgasüberwachungseinrichtung.
-
Überprüfung der im Haus befindlichen Gasleitungen auf Dichtheit.
-
Das bietet der Wartungsvertrag:
Allgemeine Zustandsüberprüfung
Sicht- und Funktionskontrolle einschließlich der Sicherheits-
und Regeleinrichtungen.
Überprüfung der Brennstoff und Wasser führenden Anlageteile auf
Dichtheit sowie sichtbare Korrosions- und Alterungserscheinungen.
Überprüfung des Brenners einschließlich der Zünd- und
Überwachungseinrichtung
Überprüfung von Brennraum und Heizfläche auf Verschmutzung
Überprüfung der Zufuhr der notwendigen Verbrennungsluft bzw. des
Verbrennungsluftverbundes
Überprüfung der Abgasführung auf Funktion und Sicherheit
Überprüfung des Wasserstandes und des Vordruckes des
Membran-Ausdehnungsgefäßes
Überprüfung der Kondensatableitung
Überprüfung des Trinkwassererwärmers auf Dichtheit und Funktion
Überprüfung der Korrosionsschutzanode des Trinkwassererwärmers
Überprüfung der bedarfsgerechten Einstellung der Heizkreis- und
Speicherladepumpe und deren Funktion
Geringfügige Arbeiten, wie etwa Nachfüllen von Heizungswasser
Reinigung der Brennerkomponenten
Reinigung von Brennraum und Heizflächen
Austausch von Verschleißteilen
Einstellung der Nennwärmeleistung bzw. Teillast und Überprüfung
des Hygienischen Brennverhaltens
Endkontrolle der Wartungsarbeiten durch Messung und
Dokumentation der Ergebnisse
Erprobung im Betriebszustand Einige dieser Leistung gibt es auch
schon im Rahmen der normalen Wartung.
Heizungen regelmäßig warten hilft sparen und schont die
Umwelt...Unser Wartungsteam steht für Sie bereit.
Gas Brennwertanlagen |
Aufgrund der extrem niedrigen Abgastemperatur und des geringen
thermischen Auftriebs arbeiten Brennwertkessel mit
Gebläsebrennern. Sie können deshalb raumluftabhänig oder
-unabhängig betrieben werden. Der höhere technische Aufwand,
auch für die besonders effektiven und korrosionsbeständigen
Wärmetauscherflächen, führt zu entsprechenden Produktpreisen,
denen etwa 10 - 15 % zusätzliche Brennstoffersparnis
gegenüberstehen.
Insbesondere im Altbau mit vergleichsweise hohem
Brennstoffverbrauch sind Brennwertkessel