Solar Technik - Solar Berechnungs- Beispiel |
Die perfekte Verbindung von Energieeinsparung und Umweltschonung
Hierzulande scheint die Sonne durchschnittlich 1.500 - 1.800 Stunden im Jahr. Immer mehr Bauherren setzen heute Solaranlagen zur Wassererwärmung ein, der Markt für thermische Solaranlagen weist dementsprechende Zuwachsraten auf. Bund, Länder und Gemeinden unterstützen mit Förderprogrammen zusätzlich den Trend zur Gewinnung von Sonnenwärme. Die Solartechnik läßt sich ohne großen Aufwand an jedes bestehende System anschließen. Damit sind moderne Solaranlagen nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Modernisierungen ideal einsetzbar.
Die thermische Solaranlage ist für die Erwärmung von Brauchwasser und für die Unterstützung der Heizung verantwortlich. Die Sonnenkollektoren nehmen die Energie des Sonnenlichtes auf und wandeln sie in Wärme um. Von den Kollektoren aus wird die Wärme dann an einen Warmwasserspeicher geleitet.
Und so funktioniert die Solaranlage im Detail
(schematische Darstellung einer Solaranlage mit
Brauchwasserunterstützung):
Im Solarkollektor (1) wird zunächst eine spezielle
Trägerflüssigkeit (2) durch die Sonneneinstrahlung erwärmt und
von einer Umwälzpumpe zum Warmwasserspeicher (3) geleitet. Über
einen Wärmetauscher gibt die Trägerflüssigkeit ihre Wärme an das
Trinkwasser im Warmwasserspeicher ab und wird zurück zum
Kollektor geführt. Der Warmwasserspeicher kann optional zur
Unterstützung des Heizungskreislaufs eingesetzt werden. Steht
bei schlechterem Wetter nicht genügend Sonnenenergie zur
Verfügung, erfolgt über eine zweite Heizspirale im Speicher die
Nacherwärmung des Wassers über das Heizgerät (4).
So genießen Sie jederzeit uneingeschränkten Wärme- und
Warmwasserkomfort -umweltbewusst und sparsam.
Schematische Darstellung einer Solaranlage mit Unterstützung des Heizkreislaufes:
Quelle: Vaillant
Nützliche
Links:
www.solarfoerderung.de
www.bafa.de
www.kfw.de
www.bsi-solar.de
Steuerliche Absetzbarkeit von Solarnachrüstung in vermieteten Objekten Der nachträgliche Einbau einer thermischen Solaranlage ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs steuerlich absetzbar (Az.: IX R 52/02). Die Kosten können für vermietete Objekte demnach vom Vermieter als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Gericht entschied, dass der Einbau der Solaranlage nicht als Erweiterung des Gebäudes und somit nicht die Kosten hierfür keine Herstellungskosten seien. Beachtet werden muss, dass durch den Einbau der Anlage bzw. im Rahmen einer Modernisierung weniger als drei der vier Ausstattungs-Kernbereiche Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallation und Fenster erweitert oder ergänzt werden. Andernfalls wäre die Einstufung der Aufwendungen als nachträgliche Herstellungskosten gerechtfertigt. Zwei Sonderregelungen müssen zudem beachtet werden. Der Erhaltungsaufwand kann wahlweise in einer Summe abgesetzt werden oder innerhalb von maximal fünf Jahren anteilsmäßig. Außerdem dürfen die Baumaßnahmen nach der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG innerhalb von drei Jahren 15 Prozent der Anschaffungskosten nicht übersteigen. Sonst können sie nur linear mit zwei Prozent abgeschrieben werden. |
Tel.: 0 22 41 / 25 79 465 Fax.: 0 22 41 / 25 79 464
E-Mail: Info@schrader-GmbH.com
Aktuelle Information: Die Bonusförderung für Solaranlagen bei gleichzeitiger Umrüstung auf moderne Brennwerttechnik wird über den 30.06.2008 hinaus bis Ende 2009 gewährt. Hier sehen Sie, welche Fördermöglichkeiten Sie für eine Solarthermieanlage nutzen können.
Art der Anlage | Hoher Gebäudewärmeschutz: | ||
---|---|---|---|
Basisförderung |
Effizienzbonus Stufe 1 (Basis x 1,5) 2) |
Effizienzbonus Stufe 2 (Basis x 2) 3) |
|
Warmwasserbereitung | 60 €/ m² min. 410€ |
||
Kombianlagen
1) |
105 €/ m² | 157,50 €/ m² | 210 €/ m² |
Erweiterung bestehender Anlagen | 45 €/ m² | ||
Anlagen > 40 m² Kollekorfläche mit Speichervolumen min. 100l/m² |
105 €/ m²
(erste 40 m²), 45 €/ m² > 40 m² |
157,50 €/ m²
(erste 40 m²), 67,50 €/ m² > 40 m² |
210 €/ m²
(erste 40 m²), 90 €/ m² > 40 m² |
Bonusförderung | |||
Einbau einer Kombi-Solaranlage (Heizung und Warmwasser) mit Austtausch des Altkessels gegen Brennwertkessel (Öl oder Gas) | 750€/ Anlage | nicht kummulierbar mit Effizienzbonus | |
Solaranlage zur alleinigen Warmwasserbereitung bei gleichzeitigem Austausch des Altkessels gegen Brennwerttechnik | 375€/ Anlage | ||
Effiziente Solarpumpe | 50€/ Pumpe | ||
Effiziente Heizungsumwälzpumpe Klasse A + Nachweis hydraulischer Abgleich | 200€/ Heizung | ||
Innovationsförderung | |||
Große Kombianlagen 20-40 m² min. 3 WE oder 500 m² Nutzfläche | 210€/ m² |
1) min.
9 m² Flachkollektor bzw. 7 m² Vakuumröhrenkollektor und 40 l/ m²
bzw. 60 l/m² Puffervolumen
2) Stufe 1: Baugenehmigung vor
1995 und EnEV-Standard oder Baugenehmigung nach 1994 und 30%
unter EnEV
3) Stufe 2: Baugenehmigung vor
1995 und 30% unter EnEV oder Baugenehmigung nach 1994 und 45%
unter EnEV Maßgebend ist der spezifische
Tranfmissionswärmebedarf HT' (Gebäudehülle)
|
Links
Sollten Sie weitere Fragen zu den Solar-Fördermitteln haben, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern individuell.
Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de
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