Bundesweite Förderungen in
Deutschland
Der Einbau von Pelletheizungen und
Solaranlagen wird in Deutschland staatlich
gefördert.
Die genauen jeweils gültigen
Förderrichtlinien entnehmen Sie bitte der Homepage
des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
(www.bafa.de)
und der KfW (www.kfw.de).
Die unten aufgeführten Hinweise bieten nur eine
Übersicht und geben keine Gewähr auf
Rechtsverbindlichkeit.
Das Marktanreizprogramm der
Bundesregierung gewährt über die BAFA
Investitionszuschüsse, die neben einer
Basisförderung auch Effizienz- und Innovationsboni
umfassen und entsprechend modular kombinierbar sind.
Grundlage hierfür sind die Richtlinien zur Förderung
von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im
Wärmemarkt vom 05. Dezember 2007.
Weitere Informationen finden
Sie hier!
Daneben gibt es für Solaranlagen >
40 m² und Biomasseheizungen > 100 kW KfW Kredite mit
Tilgungserlass.
Seit dem Jahr 2007 wird im
Bereich der „Basisförderung“
ein vereinfachtes, bürgerfreundliches und
effizienteres Förderverfahren angewandt. Für den
Antragsteller entfällt
die Verpflichtung, vor Abschluss
eines Liefer– und Leistungsvertrages einen
Förderantrag beim
BAFA zu stellen.
Für den
"Innovationsbonus" ist der
Förderantrag jedoch vor
Abschluss eines Liefer- oder
Leistungsvertrages zu stellen!
Basisförderung für
Biomasseanlagen:
Die Basisförderung umfasst die
Förderung von automatisch beschickten
Pelletskesseln ab 5 kW bis
100 kW Nennwärmeleistung und
von handbeschickten Scheitholzvergaserkesseln ab
15 kW bis 100 kW
Nennwärmeleistung und einem Kesselwirkungsgrad
von mindestens 89%. Für die Basisförderung sind
Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der
Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.
Ab 2008 gibt es
einen zusätzlichen Kombinationsbonus für
die kombinierte Installation einer
Biomasseheizung mit einer Solaranlage in Höhe
von 750,00 €.
Bei Antragstellung ab dem
01.01.2008 beträgt die Förderung für automatisch
beschickte Pelletkessel bis 100 kW
Nennwärmeleistung 36,00 € je kW,
mindestens jedoch 2.000,00 €.
Bei der Kombination des
Kessels mit einem Speicher (Mindestvolumen 30
l/kW) beträgt die Förderung 2.500,00 € pro
Anlage.
Für Biomasseanlagen in
Gebäuden mit hohem Dämmstandard gibt es darüber
hinaus Effizienzboni die die Förderung der
Anlage auf bis zu 5.000,00 € anheben (Details s.
Info Download Formblatt).
Für handbeschickte
Scheitholzvergaserkessel von 15
kW bis 100
kW Nennwärmeleistung
beträgt die Förderung 1.125,00 € je Anlage.
Förderfähig sind Vorhaben, die ab
dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum
Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt
sind. Mit der Durchführung der Investition muss
daher zukünftig nicht gewartet werden, bis der
Antrag gestellt und durch das BAFA
bewilligt wurde.
Zusammen mit dem Antrag sind
Unterlagen zum Nachweis über die
Betriebsbereitschaft der Anlage zu erbringen.
Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach
Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage
zu stellen.
Hinweis:
Es gilt kein Kumulierungsverbot mit
einschlägigen Förderprogrammen von Bundesländern
oder Gemeinden, sofern die Gesamtfördersumme
nicht das Doppelte der Bundesförderung seitens
der BAFA überschreitet.
Förderung von Solarkollektoren:
Die Förderung von
Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung
bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche
beträgt 60,00 Euro je m²
installierter Bruttokollektorfläche, mindestens
jedoch 410,00 Euro.
Die
Förderung von Solarkollektoren für die kombinierte
Warmwasserbereitung,
für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur
solaren Kühlung bis 40 m² installierter
Bruttokollektorfläche beträgt
105,00 Euro je m² installierter
Bruttokollektorfläche.
Voraussetzung hierfür ist
eine Mindestkollektorfläche von 9 m² bei einem
Einsatz von Flachkollektoren und 7 m² bei
Vakuumröhrenkollektoren.
Als Pufferspeicher
sind folgende Wärmespeichervolumina pro Quadratmeter
Bruttokollektorfläche
erforderlich:
• 40 Liter (bei
Flachkollektoren)
• 50 Liter (bei
Vakuumröhrenkollektoren).
Alle ÖkoFEN Solarkollektoren
PELLESOL erfüllen aufgrund Prüfung nach EN 12975
sowie der Solar Keymark Zertifizierung die
Fördervoraussetzungen.
Hinweis:
Änderung
der BAFA-Förderpraxis
bei der Kombination Pellet/Solar (Kombinationsbonus)
– Jeweils größerer Pufferspeicher nun wieder als
Mindestspeicher einsetzbar
Das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat
zum 9. Juni 2008 seine Förderpraxis für die
Kombination von Pelletheizungen/Solaranlagen
(Pufferspeicher) umgestellt, wie aus einer
schriftlichen Information des BAFA an den Deutsche
Energie-Pellet-Verband e.V. (DEPV) mit gleichem
Datum hervorgeht. Hierauf wies der DEPV am 10. Juni
2008 in Mannheim hin. Nach Auskunft des BAFA würden
dadurch alle aktuell noch nicht bestandskräftig
abgeschlossenen Vorgänge in der Form bearbeitet,
dass die jeweils höhere Förderung bei Kombianlagen
bereits dann gewährt werde, wenn das jeweils größere
erforderliche Pufferspeichervolumen für Biomasse-
oder Solaranlage als Mindestvolumen nachgewiesen
wird. Eine Addition des jeweils erforderlichen
Pufferspeichervolumens für Biomasse- und Solaranlage
sei lt. BAFA damit nicht mehr erforderlich.
Entlang dieser aktuellen
BAFA-Förderbedingungen für den Kombinationsbonus
genügt also künftig das jeweils größere rechnerische
Mindestvolumen für den zu installierenden
Pufferspeicher, wobei gilt: 30 Liter Speichervolumen
/ kW Kesselleistung, oder 40 Liter Speichervolumen /
m² Solarkollektorfläche (bei Flachkollektoren).
Damit wird die seit Anfang des
Jahres 2008 praktizierte Auslegung, die eine
Addition der Mindestvolumina erforderlich machte,
wieder zugunsten der ursprünglichen Regelung
geändert, die es bereits ermöglicht hatte, den
jeweils größeren Pufferspeicher als Mindestvolumen
anzusetzen. Die Umstellung darf als ein richtiger
und wichtiger Schritt gelten, durch den die amtliche
Förderpraxis der auch technisch besehen hervorragend
geeigneten Kombination von Pelletheizungen mit
Solarthermie gerecht wird.
Förderung von besonders
innovativen Anlagen mit Innovationsbonus:
Für besonders innovative
Anlagen kann eine höhere Förderung über den
„Innovationsbonus“ in Anspruch genommen werden.
Förderfähig sind
danach
a) große
Solarkollektoranlagen mit einer
Bruttokollektorfläche von 20 bis 40 m2 gemäß Nr.
7.3 der
Förderrichtlinie. Die Förderung beträgt 210 € je
angefangenem m² Bruttokollektorfläche.
b)
Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von
Prozesswärme und zur solaren Kälteerzeugung
mit einer
Bruttokollektorfläche von 20 bis 40 m2, ebenso
als Teilaggregat einer entsprechenden
Anlage. Die
Förderung beträgt 210 € je angefangenem m²
Bruttokollektorfläche.
c)
Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und zur
Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen bis
100 kW gemäß
Nr. 8.6. Die Förderung beträgt 500 € je Anlage.
Das bedeutet, dass ÖkoFEN
Kunden für unsere innovativen
Pelletsbrennwertkessel PELLEMATIC PLUS
zusätzlich zur Basisförderung noch den
Innovationsbonus in Höhe von 5oo Euro beantragen
können. Förderanträge nimmt das BAFA entgegen.
Aktuelle Informationen und
Förderanträge zum Marktanreizprogramm erhalten Sie
beim BAFA:
Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Telefon: 06196/908-625; Fax: 06196/908-800
E-Mail:
solar@bafa.de
Internet:
www.bafa.de
Zinsgünstige Darlehen durch die
KfW
Eine weitere Fördermöglichkeit
für Biomasseanlagen besteht durch die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die
Bundesregierung und die KfW haben im Februar
2006 ein optimiertes CO2-Gebäudesanierungsprogramm
und eine gemeinsame Förderinitiative „Wohnen,
Umwelt, Wachstum“ gestartet. In diesem Rahmen
stellt die KfW zinsgünstige Darlehen für die
ökologische Modernisierung von Wohngebäuden zur
Verfügung. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählt
auch die Heizungserneuerung, z.B. die Umstellung
auf Holzpellets.
Kleine Biomasseanlagen bis 100 kW
Nennwärmeleistung werden mit zinsgünstigen
Krediten gefördert, wobei sich der Zinssatz nach
der Maßnahme und der Laufzeit des Darlehens
richtet. Diese Kredite können teilweise auch mit
der Bundesförderung durch das
Marktanreizprogramm kombiniert werden.
Biomasseanlagen über 100 kW
werden ebenfalls mit zinsgünstigen Darlehen und
zusätzlich mit einem Teilschulderlass in Höhe
von 60 € je kW installierter Nennwärmeleistung
gefördert.
Die genauen Konditionen sowie die
Einzelheiten der Förderung erfahren Sie bei:
Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW)
Telefon: 01801/335577; Fax:
069/743164355
Münchner Förderprogramm
Energieeinsparung
Mit dem Förderprogramm
Energieeinsparung (FES) unterstützt die bayerische
Landeshauptstadt München die Bemühungen der
Bürgerinnen und Bürger um Energiesparmaßnahmen und
den Umstieg auf erneuerbare Energieträger.
Richtlinien zur Sonderförderung
Biomasse im Rahmen des FES
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind
Handwerksbetriebe, die Holzpelletfeuerungen
installieren und die
die erfolgreiche Teilnahme mindestens einer
Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters an einer von
der Innung Spengler, Sanitär- und Heizungstechnik
anerkannten Weiterbildung zur Planung und Ausführung
von Holzpelletanlagen nachweisen können.
Hinweis: Es
gibt kein Kumulierungsverbot mit dem Förderprogramm
der Bafa.
Welche Voraussetzungen muss Ihr
Antrag erfüllen?
Holzpelletfeuerungsanlagen mit
deren Einbau bereits vor erfolgter Antragstellung
begonnen wurde, sowie Anlagen, die nicht den
Förderkriterien oder den Vorgaben der technischen
Prüfung entsprechen, werden nicht gefördert. Als
Beginn gilt bereits die Auftragsannahme. Eine
Förderung ist nur möglich, wenn der Förderantrag
spätestens am Tag der Auftragsannahme bei der Innung
als eingegangen registriert ist. Die
Antragstellerin, der Antragsteller verpflichtet
sich, gewährte Fördermittel zurückzuzahlen, wenn von
ihr/ihm für dieselbe Maßnahme eine Förderung nach
anderen Zuschuss- Programmen in Anspruch genommen
wird. Kreditprogramme und steuerliche
Abschreibungsmöglichkeiten können mit dem
Förderprogramm Energieeinsparung
kombiniert werden. Ebenso kann der
Auftraggeber der Holzpelletfeuerungsanlage einen
Förderzuschuss aus einem anderen Programm
beantragen.
Die Anträge können erst bearbeitet
werden, wenn dem Antrag die für die einzelnen
Maßnahmen geforderten und im Antragsformular
aufgeführten Anlagen beigelegt wurden. Die Anträge
werden abgelehnt, wenn auch nach der entsprechenden
Aufforderung die notwendigen Anlagen nicht
fristgerecht nachgereicht wurden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden
Holzpelletfeuerungsanlagen innerhalb des
Stadtgebiets von München in bauaufsichtlich
genehmigten bzw. bestehenden Gebäuden.
Die Maßnahmen müssen entsprechend
den Förderkriterien ausgeführt sein.
Förderkriterien
Holzpellet-Feuerung für
Zentralheizungs- und KWK-Anlagen
Gefördert wird der Einbau von
automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung von
Holzpellets als Wärmeerzeuger für Zentralheizungs-
und Kraft-
Wärme-Kopplungsanlagen.
Fördervoraussetzungen
• Die geförderten Anlagen müssen
mit automatischer Zündung, sowie mit Leistungs- und
Feuerungsregelung ausgestattet sein.
• Heizkessel mit einer Leistung
bis einschließlich 50 kW müssen mit dem „Blauen
Engel“ RAL-UZ 112 ausgezeichnet sein.
• Feuerungsanlagen mit einer
Leistung über 50 kW sind förderfähig, wenn:
- die Anlagen mit automatischer
Zündung, sowie mit Leistungs- und Feuerungsregelung
ausgestattet sind
- der Kesselwirkungsgrad
mindestens 88% beträgt
- folgende Emissionsgrenzwerte,
bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im
Abgas von 13% im Normzustand (273 K, 1013 hPa)
eingehalten werden: Kohlenmonoxid: 250 mg/m³ bei
Nennlast, staubförmige Emissionen: 50 mg/m³
Diese Anforderungen sind erfüllt,
wenn die Feuerungsanlage nach der Richtlinie des
Programmes zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien des Bundesamtes für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) förderungsfähig ist.
• Nicht gefördert werden:
- Anlagen in Gebäuden, die an die
Fernwärmeversorgung angeschlossen sind oder deren
Versorgung mit Fernwärme möglich ist (Auskunft zum
Fernwärmeanschlussgebiet unter
Tel. (089) 23 61 - 47 72 und – 45 36).
- Anlagen, die gänzlich oder
teilweise der Beheizung von Schwimmbädern dienen,
gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen und Prototypen
Förderhöhe
• Die Förderung beträgt 40
€ je kW installierter Nennwärmeleistung und
wird bis zu einer Nennwärmeleistung von 100 kW
gewährt.
• Die Mindestförderung
beträgt 1.100 € je Anlage.
Zusatzprämie für Solarthermie -
Holzpellet-Kombination
Gefördert wird der gleichzeitige
Einbau einer Holzpelletfeuerung mit einer
thermischen Solaranlage.
Fördervoraussetzung Sowohl die
Holzpellet- als auch die Solaranlage müssen den
Fördervoraussetzungen im jeweiligen
Förderschwerpunkt des FES genügen.
Förderhöhe
Die Zusatzprämie beträgt
pauschal 500 € je Gebäude für alle
Gebäudearten.
Aktueller Hinweis vom Bauzentrum
München (Stand: März 2007)
Förderung für Brennwert-
Pelletkessel in München
Das Bauzentrum München weist
darauf hin, dass für alle Brennwert- Pelletkessel,
die nicht unter die Kriterien des RAL-UZ 112 fallen,
Fördermittel aus dem Münchner Förderprogramm
Energieeinsparung beantragt werden
können.
Für Brennwert- Pelletkessel ist
ein Umweltzeichen keine Fördervoraussetzung, da es
derzeit für diese Bauart noch kein Umweltzeichen
gibt.
Förderfähig sind alle Brennwert-
Pelletkessel, bei denen über eine
Herstellererklärung die Einhaltung folgender
Emissionsgrenzwerte belegt wird - bezogen auf einen
Volumengehalt
an Sauerstoff im Abgas von 13% im
Normzustand (273 K, 1013 hPa):
• Bei Kesseln mit einer
Nennleistung bis einschließlich 50 kW:
Kohlenmonoxid 100 mg/m³ bei
Nennlast, staubförmige Emissionen: 30 mg/m³
• Bei Kesseln mit einer
Nennleistung über 50 kW:
Kohlenmonoxid 250 mg/m³ bei
Nennlast, staubförmige Emissionen: 50 mg/m³
Die genauen Konditionen,
Einzelheiten zu Förderungen und Antragsformulare zur
Sonderförderung Biomasse im Rahmen des FES erhalten
Sie bei:
Bauzentrum München
Telefon:
(089) 50 50 85
eMail:
bauzentrum.rgu@muenchen.de
Internet:
www.muenchen.de/bauzentrum
Adresse:
Willy-Brandt-Allee 10
81829 München
(Öffnungszeiten: Mo–Sa: 9-19 Uhr)