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Wann ist eine Förderung möglich?

Umwelt- und Klimaschutz ist auch Europas Regierungen ein wichtiges Anliegen. In vielen Ländern gibt es daher beachtliche Förderungen für den Einbau von Pelletsheizungen.  

Hier finden Sie Förderungsbestimmungen und Adressen!

 

 

Förderanträge

Antrag_Biomasse_BAFA_2007.pdf 256 K
Antrag_Solaranlage_BAFA_2007.pdf 251 K
Foerderung_von_Holzheizungen.pdf 67 K
Foerderung_von_Solaranlagen.pdf 67 K

 

Bundesweite Förderungen in Deutschland  

Der Einbau von Pelletheizungen und Solaranlagen wird in Deutschland staatlich gefördert.

 Die genauen jeweils gültigen Förderrichtlinien entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (www.bafa.de) und der KfW (www.kfw.de). Die unten aufgeführten Hinweise bieten nur eine Übersicht und geben keine Gewähr auf Rechtsverbindlichkeit.

 Das Marktanreizprogramm der Bundesregierung gewährt über die BAFA Investitionszuschüsse, die neben einer Basisförderung auch Effizienz- und Innovationsboni umfassen und entsprechend modular kombinierbar sind. Grundlage hierfür sind die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 05. Dezember 2007. Weitere Informationen finden Sie hier!

Daneben gibt es für Solaranlagen > 40 m² und Biomasseheizungen > 100 kW KfW Kredite mit Tilgungserlass.

Seit dem Jahr 2007 wird im Bereich der „Basisförderung“ ein vereinfachtes, bürgerfreundliches und effizienteres Förderverfahren angewandt. Für den Antragsteller entfällt die Verpflichtung, vor Abschluss eines Liefer– und Leistungsvertrages einen Förderantrag beim BAFA zu stellen.
 

Für den "Innovationsbonus" ist der Förderantrag jedoch vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen! 

Basisförderung für Biomasseanlagen:

Die Basisförderung umfasst die Förderung von automatisch beschickten Pelletskesseln ab 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung und von handbeschickten Scheitholzvergaserkesseln ab 15 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung und einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 89%. Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. 
 
Ab 2008 gibt es einen zusätzlichen Kombinationsbonus für die kombinierte Installation einer Biomasseheizung mit einer  Solaranlage in Höhe von 750,00 €. 

 

Bei Antragstellung ab dem 01.01.2008 beträgt die Förderung für automatisch beschickte Pelletkessel bis 100 kW Nennwärmeleistung 36,00 € je kW, mindestens jedoch 2.000,00 €.
 
Bei der Kombination des Kessels mit einem Speicher (Mindestvolumen 30 l/kW) beträgt die Förderung 2.500,00 € pro Anlage.
 
Für Biomasseanlagen in Gebäuden mit hohem Dämmstandard gibt es darüber hinaus Effizienzboni die die Förderung der Anlage auf bis zu 5.000,00 € anheben (Details s. Info Download Formblatt).
 
Für handbeschickte Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung beträgt die Förderung 1.125,00 € je Anlage.
 
Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss daher zukünftig nicht gewartet werden, bis der Antrag gestellt und durch das BAFA bewilligt wurde. 
 
Zusammen mit dem Antrag sind Unterlagen zum Nachweis über die Betriebsbereitschaft der Anlage zu erbringen. Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.
 
 
Hinweis: Es gilt kein Kumulierungsverbot mit einschlägigen Förderprogrammen von Bundesländern oder Gemeinden, sofern die Gesamtfördersumme nicht das Doppelte der Bundesförderung seitens der BAFA überschreitet.

Förderung von Solarkollektoren:

Die Förderung von Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche 

beträgt 60,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410,00 Euro.

 Die Förderung von Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche beträgt 105,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche. 

Voraussetzung hierfür ist eine Mindestkollektorfläche von 9 m² bei einem Einsatz von Flachkollektoren und 7 m² bei Vakuumröhrenkollektoren. 

Als Pufferspeicher sind folgende Wärmespeichervolumina pro Quadratmeter

Bruttokollektorfläche erforderlich:

• 40 Liter (bei Flachkollektoren)

• 50 Liter (bei Vakuumröhrenkollektoren).   

Alle ÖkoFEN Solarkollektoren PELLESOL erfüllen aufgrund Prüfung nach EN 12975 sowie der Solar Keymark Zertifizierung die Fördervoraussetzungen.

  Hinweis:

 Änderung der BAFA-Förderpraxis bei der Kombination Pellet/Solar (Kombinationsbonus) – Jeweils größerer Pufferspeicher nun wieder als Mindestspeicher einsetzbar

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zum 9. Juni 2008 seine Förderpraxis für die Kombination von Pelletheizungen/Solaranlagen (Pufferspeicher) umgestellt, wie aus einer schriftlichen Information des BAFA an den Deutsche Energie-Pellet-Verband e.V. (DEPV) mit gleichem Datum hervorgeht. Hierauf wies der DEPV am 10. Juni 2008 in Mannheim hin. Nach Auskunft des BAFA würden dadurch alle aktuell noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Vorgänge in der Form bearbeitet, dass die jeweils höhere Förderung bei Kombianlagen bereits dann gewährt werde, wenn das jeweils größere erforderliche Pufferspeichervolumen für Biomasse- oder Solaranlage als Mindestvolumen nachgewiesen wird. Eine Addition des jeweils erforderlichen Pufferspeichervolumens für Biomasse- und Solaranlage sei lt. BAFA damit nicht mehr erforderlich.

Entlang dieser aktuellen BAFA-Förderbedingungen für den Kombinationsbonus genügt also künftig das jeweils größere rechnerische Mindestvolumen für den zu installierenden Pufferspeicher, wobei gilt: 30 Liter Speichervolumen / kW Kesselleistung, oder 40 Liter Speichervolumen / m² Solarkollektorfläche (bei Flachkollektoren).

Damit wird die seit Anfang des Jahres 2008 praktizierte Auslegung, die eine Addition der Mindestvolumina erforderlich machte, wieder zugunsten der ursprünglichen Regelung geändert, die es bereits ermöglicht hatte, den jeweils größeren Pufferspeicher als Mindestvolumen anzusetzen. Die Umstellung darf als ein richtiger und wichtiger Schritt gelten, durch den die amtliche Förderpraxis der auch technisch besehen hervorragend geeigneten Kombination von Pelletheizungen mit Solarthermie gerecht wird.

Förderung von besonders innovativen Anlagen mit Innovationsbonus:

Für besonders innovative Anlagen kann eine höhere Förderung über den „Innovationsbonus“ in Anspruch genommen werden.
 

Förderfähig sind danach

a) große Solarkollektoranlagen mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis 40 m2 gemäß Nr.

    7.3 der Förderrichtlinie. Die Förderung beträgt 210 € je angefangenem m² Bruttokollektorfläche.
 

b) Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kälteerzeugung

    mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis 40 m2, ebenso als Teilaggregat einer entsprechenden

    Anlage. Die Förderung beträgt 210 € je angefangenem m² Bruttokollektorfläche.
 

c) Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und zur Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen bis

    100 kW gemäß Nr. 8.6. Die Förderung beträgt 500 € je Anlage.
 

 

 
Das bedeutet, dass ÖkoFEN Kunden für unsere innovativen Pelletsbrennwertkessel PELLEMATIC PLUS zusätzlich zur Basisförderung noch den Innovationsbonus in Höhe von 5oo Euro beantragen können. Förderanträge nimmt das BAFA entgegen.

Aktuelle Informationen und Förderanträge zum Marktanreizprogramm erhalten Sie beim BAFA:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Telefon: 06196/908-625; Fax: 06196/908-800
E-Mail: solar@bafa.de
Internet:
www.bafa.de 

Zinsgünstige Darlehen durch die KfW

 
Eine weitere Fördermöglichkeit für Biomasseanlagen besteht durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Bundesregierung und die KfW haben im Februar 2006 ein optimiertes CO2-Gebäudesanierungsprogramm und eine gemeinsame Förderinitiative „Wohnen, Umwelt, Wachstum“ gestartet. In diesem Rahmen stellt die KfW zinsgünstige Darlehen für die ökologische Modernisierung von Wohngebäuden zur Verfügung. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählt auch die Heizungserneuerung, z.B. die Umstellung auf Holzpellets.
 
Kleine Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden mit zinsgünstigen Krediten gefördert, wobei sich der Zinssatz nach der Maßnahme und der Laufzeit des Darlehens richtet. Diese Kredite können teilweise auch mit der Bundesförderung durch das Marktanreizprogramm kombiniert werden.
Biomasseanlagen über 100 kW werden ebenfalls mit zinsgünstigen Darlehen und zusätzlich mit einem Teilschulderlass in Höhe von 60 € je kW installierter Nennwärmeleistung gefördert. 

Die genauen Konditionen sowie die Einzelheiten der Förderung erfahren Sie bei:

 
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
 
Telefon: 01801/335577; Fax: 069/743164355
E-Mail: iz@kfw.de
 
Münchner Förderprogramm Energieeinsparung 

Mit dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES) unterstützt die bayerische Landeshauptstadt München die Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger um Energiesparmaßnahmen und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger.  

Richtlinien zur Sonderförderung Biomasse im Rahmen des FES

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe, die Holzpelletfeuerungen installieren und die die erfolgreiche Teilnahme mindestens einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters an einer von der Innung Spengler, Sanitär- und Heizungstechnik anerkannten Weiterbildung zur Planung und Ausführung von Holzpelletanlagen nachweisen können.

Hinweis: Es gibt kein Kumulierungsverbot mit dem Förderprogramm der Bafa.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Antrag erfüllen?

Holzpelletfeuerungsanlagen mit deren Einbau bereits vor erfolgter Antragstellung begonnen wurde, sowie Anlagen, die nicht den Förderkriterien oder den Vorgaben der technischen Prüfung entsprechen, werden nicht gefördert. Als Beginn gilt bereits die Auftragsannahme. Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Förderantrag spätestens am Tag der Auftragsannahme bei der Innung als eingegangen registriert ist. Die Antragstellerin, der Antragsteller verpflichtet sich, gewährte Fördermittel zurückzuzahlen, wenn von ihr/ihm für dieselbe Maßnahme eine Förderung nach anderen Zuschuss- Programmen in Anspruch genommen wird. Kreditprogramme und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten können mit dem Förderprogramm Energieeinsparung

kombiniert werden. Ebenso kann der Auftraggeber der Holzpelletfeuerungsanlage einen Förderzuschuss aus einem anderen Programm beantragen.

Die Anträge können erst bearbeitet werden, wenn dem Antrag die für die einzelnen Maßnahmen geforderten und im Antragsformular aufgeführten Anlagen beigelegt wurden. Die Anträge werden abgelehnt, wenn auch nach der entsprechenden Aufforderung die notwendigen Anlagen nicht fristgerecht nachgereicht wurden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Holzpelletfeuerungsanlagen innerhalb des Stadtgebiets von München in bauaufsichtlich genehmigten bzw. bestehenden Gebäuden.

Die Maßnahmen müssen entsprechend den Förderkriterien ausgeführt sein. 

Förderkriterien

Holzpellet-Feuerung für Zentralheizungs- und KWK-Anlagen

Gefördert wird der Einbau von automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung von Holzpellets als Wärmeerzeuger für Zentralheizungs- und Kraft-

Wärme-Kopplungsanlagen.

Fördervoraussetzungen

• Die geförderten Anlagen müssen mit automatischer Zündung, sowie mit Leistungs- und Feuerungsregelung ausgestattet sein.

• Heizkessel mit einer Leistung bis einschließlich 50 kW müssen mit dem „Blauen Engel“ RAL-UZ 112 ausgezeichnet sein.

• Feuerungsanlagen mit einer Leistung über 50 kW sind förderfähig, wenn:

- die Anlagen mit automatischer Zündung, sowie mit Leistungs- und Feuerungsregelung ausgestattet sind

- der Kesselwirkungsgrad mindestens 88% beträgt

- folgende Emissionsgrenzwerte, bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13% im Normzustand (273 K, 1013 hPa) eingehalten werden: Kohlenmonoxid: 250 mg/m³ bei Nennlast, staubförmige Emissionen: 50 mg/m³

Diese Anforderungen sind erfüllt, wenn die Feuerungsanlage nach der Richtlinie des Programmes zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) förderungsfähig ist.

• Nicht gefördert werden:

- Anlagen in Gebäuden, die an die Fernwärmeversorgung angeschlossen sind oder deren Versorgung mit Fernwärme möglich ist (Auskunft zum

Fernwärmeanschlussgebiet unter Tel. (089) 23 61 - 47 72 und – 45 36).

- Anlagen, die gänzlich oder teilweise der Beheizung von Schwimmbädern dienen, gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen und Prototypen  

Förderhöhe  

• Die Förderung beträgt 40 € je kW installierter Nennwärmeleistung und wird bis zu einer Nennwärmeleistung von 100 kW gewährt.

• Die Mindestförderung beträgt 1.100 € je Anlage.  

Zusatzprämie für Solarthermie - Holzpellet-Kombination

Gefördert wird der gleichzeitige Einbau einer Holzpelletfeuerung mit einer thermischen Solaranlage.

Fördervoraussetzung Sowohl die Holzpellet- als auch die Solaranlage müssen den Fördervoraussetzungen im jeweiligen Förderschwerpunkt des FES genügen.  

Förderhöhe  

Die Zusatzprämie beträgt pauschal 500 € je Gebäude für alle Gebäudearten.  

Aktueller Hinweis vom Bauzentrum München (Stand: März 2007)

Förderung für Brennwert- Pelletkessel in München

Das Bauzentrum München weist darauf hin, dass für alle Brennwert- Pelletkessel, die nicht unter die Kriterien des RAL-UZ 112 fallen, Fördermittel aus dem Münchner Förderprogramm

Energieeinsparung beantragt werden können.  

Für Brennwert- Pelletkessel ist ein Umweltzeichen keine Fördervoraussetzung, da es derzeit für diese Bauart noch kein Umweltzeichen gibt.

Förderfähig sind alle Brennwert- Pelletkessel, bei denen über eine Herstellererklärung die Einhaltung folgender Emissionsgrenzwerte belegt wird - bezogen auf einen Volumengehalt

an Sauerstoff im Abgas von 13% im Normzustand (273 K, 1013 hPa):

• Bei Kesseln mit einer Nennleistung bis einschließlich 50 kW:

Kohlenmonoxid 100 mg/m³ bei Nennlast, staubförmige Emissionen: 30 mg/m³

• Bei Kesseln mit einer Nennleistung über 50 kW:

Kohlenmonoxid 250 mg/m³ bei Nennlast, staubförmige Emissionen: 50 mg/m³

Die genauen Konditionen, Einzelheiten zu Förderungen und Antragsformulare zur Sonderförderung Biomasse im Rahmen des FES erhalten Sie bei: 

Bauzentrum München  

Telefon: (089) 50 50 85

eMail: bauzentrum.rgu@muenchen.de

Internet: www.muenchen.de/bauzentrum  

Adresse:

Willy-Brandt-Allee 10 

81829 München

(Öffnungszeiten: Mo–Sa: 9-19 Uhr)